joomla templates top joomla templates template joomla

43 - Hüttenstraße 75

Sinti, Roma und Jenische

In Deutschland sind Sinti und Roma seit mehr als 600 Jahren beheimatet. 1407 wurden sie in Hildesheim erstmals urkundlich erwähnt. Antiziganismus, sprich Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung, kennzeichnen fast von Anfang an ihren Lebensweg. Schon auf dem Augsburger Reichstag wurden die „Zigeuner“, wie man sie bezeichnete, für „vogelfrei“ erklärt. Das hatte zur Folge, dass sie Übergriffen und Verfolgung schutzlos ausgeliefert waren.

Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung sind seitdem für die Geschichte der Sinti, Roma und Jenische kennzeichnend. Phasen der Verfolgung wechseln mit kurzen Phasen der Duldung ab. 1899 begann in Bayern eine systematische Überwachung, die bald auf ganz Deutschland ausgedehnt wurde. 1926 wurde eine "Zigeunerpolizeistelle" eingerichtet. Bei der  Registrierung wurden allen Betroffenen Fingerabdrücke abgenommen. Auf diese Register konnten ab 1933 die nationalsozialistischen Behörden zurückgreifen.

1935 übertrugen die NS-Behörden die Regelungen der rassistischen „Nürnberger Gesetze“ auch auf die etwa 30.000 in Deutschland lebenden Sinti, Roma und Jenischen. Ihnen wurden dadurch die Bürgerrechte aberkannt und sie zu Menschen "zweiter Klasse" ernannt. Ab 1936 übernahm die "Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens", eine Abteilung des Reichskriminalpolizeiamts, die zentrale Registrierung der als "Zigeuner" Verfolgten in Deutschland. Auf diese Unterlagen konnten die Behörden bei den dann später folgenden Deportationen von Sinti und Roma in die Vernichtungslager zurückgreifen. Ab 1939 wurden allen Sinti und Roma ihre deutschen Pässe abgenommen. Stattdessen erhielten sie "Rasseausweise", in die ein "Z" gestempelt war.

Nach dem deutschen Überfall auf Polen, dem Beginn des Zweiten Weltkrieges, entstehen erste Pläne zur Deportation von Sinti und Roma. Heinrich Himmler, der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, ordnete im sogenannten Auschwitz-Erlass vom 16. Dezember 1942 die Deportation der in Deutschland lebenden Sinti, Roma aber auch Jenischen an. In den Ausführungsbestimmungen, die das Reichskriminalpolizeiamts am 29. Januar 1943 herausgab, hieß es:

„Auf Befehl des Reichsführers SS vom 16.12.42 – Tgb. Nr. I 2652/42 Ad./RF/V. – sind Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nicht deutschblütige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft nach bestimmten Richtlinien auszuwählen und in einer Aktion von wenigen Wochen in ein Konzentrationslager einzuweisen. Dieser Personenkreis wird im nachstehenden kurz als 'zigeunerische Personen' bezeichnet. Die Einweisung erfolgt ohne Rücksicht auf den Mischlingsgrad familienweise in das Konzentrationslager (Zigeunerlager) Auschwitz.“

Am 26. Februar 1943 traf der erste Transport von Sinti und Roma im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau ein. Auch wenn sich die Gesamtzahl der Opfer nur schwer genau angeben lässt, so wird der Massenmord während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft übereinstimmend als Völkermord ("Pojermo") gekennzeichnet.

 

Tafeltext:

Sinti, Roma und Jenische sollten im öffentlichen Leben Aachens nicht mehr sichtbar sein. Die Auflösung eines Sammelplatzes in der Hüttenstraße erfolgte spätestens im August 1936. Die hier Lebenden wurden aus Aachen abgeschoben. Ab 1940 verhaftete die Aachener Kriminalpolizei beinahe alle noch in Aachen lebenden Sinti, Roma und Jenische. Sie wurden in Konzentrationslager deportiert. Ein Großteil ist ermordet worden.

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website, welche essenziell für den Betrieb der Seite sind. Trotzdem können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Unsere benutzten Google-Fonts rufen wir von unseren eigenen Servern ab. Eine Kommunikation mit den Google-Servern findet hierfür nicht statt.