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33 - Adalbertsteinweg, Landgericht

Justiz im Nationalsozialismus

Bereits kurz nach der Regierungsübergabe an die Nationalsozialisten begann die sogenannte Gleichschaltung der Justiz. In Aachen wurde der Landgerichtsdirektor Dr. jur. Adolf Rosenthal beurlaubt und allen jüdischen Rechtsanwälten, bis auf Eduard Rosenberg, am Amts- und Landgericht Aachen die Zulassung entzogen. Der amtierende Landgerichtspräsident Wilhelm Leopold Oppenhoff wurde im Oktober 1933 in den Ruhestand versetzt und durch den Nationalsozialisten Karl Hermanns ersetzt. 1943 wurde auch dieser abgelöst, da er sich, wegen der Eingabe von Rechtsbrüchen, bei der Partei unbeliebt gemacht hatte.

Neben den üblichen Strafprozessen gab es auch Vorgänge vor den neu gegründeten Gerichten wie:

  • Erbgesundheitsgericht – Fragen zur Zwangssterilisation
  • Sondergericht – auch bei geringfügigen Vergehen fällte das Sondergericht Todesurteile wegen "volkszersetzendem Charakter".
  • Standgericht – eine Art Militärgericht.

Im April 1944 wurde das Gerichtsgebäude bei einem Angriff stark zerstört. Zahlreiche Aktenbestände wurden bei den Kriegshandlungen und anschließenden Nachkriegswirren zerstört. Im Frühjahr 1945 erhielt Aachen als erstes deutsches Gericht die Erlaubnis der Militärregierung, die Gerichtsbarkeit über deutsche Staatsangehörige auszuüben, zunächst beschränkt auf zivilrechtliche Angelegenheiten.

Ergänzende Literatur:

Birmanns, Martin: Die Aachener Justiz im Zeitalter des Nationalsozialismus, in: ZAGV Bd. 101, Jg. 1997/1998, S. 209-265.

Irmen, Helmut: Das Sondergericht Aachen 1942-1945, Berlin/Boston 2018.

  

 

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