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14 - Saarstraße

Mord an zwei Kindern

Seit der Landung der Alliierten Truppen in der Normandie im Juni 1944 rückte die Front immer weiter auf Deutschland zu. Die erste größere deutsche Stadt, die sie erreichen würden, war Aachen.
Am 11. September 1944 gab die Nazi-Führung in Aachen den Befehl, dass die Zivilbevölkerung die Stadt verlassen musste. Diese Evakuierung lief schleppend an, da der Transport der Menschen schlecht organisiert war. Panik machte sich unter den Menschen breit, da mittlerweile auch Geschützdonner von der näher rückenden Front zu hören war. In dem Chaos verließen Parteiorganisationen und städtische Institutionen sukzessive die Stadt. Was aus den Menschen werden sollte, die noch auf dem West- und dem Hauptbahnhof auf ihre Evakuierung warteten, war ihnen egal. In dieser Situation übernahm die Wehrmacht in Form von Gerhard Graf von Schwerin am 13. September 1944 das Kampfkommando über die Stadt Aachen.

Er selbst berichtete der Wehrmachtführung über die Lage in der Stadt:
„Massenweise strömten die Menschen, zumeist Frauen mit kleinen Kindern und Säuglingen, einige zusammengeraffte Habseligkeiten auf Handkarren und Kinderwagen verstaut, auf den nach Osten und Nordosten hinausführenden Straßen in die Nacht hinaus, ohne zu wissen wohin, ohne Zweck, Ziel und Sinn, getrieben einzig und allein von wilder, panikartiger Furcht und wüsten Drohungen der Partei, dass jeder, der nicht sofort die Stadt verließe, als Landesverräter erschossen werden würde.“

Weil er Angst hatte, dass diese Panik auch auf seine Soldaten übergreifen könnte und die Menschen auf den Straßen seine Truppen behindern könnten, ließ er hart Durchgreifen. Zum Beispiel gab er den Befehl, Plünderer standrechtlich abzuurteilen.

Zwei Jungen aus Aachen, beide 14 Jahre alt, wurden Opfer dieses Befehls. Soldaten hatten sie in der Innenstadt zusammen mit zwanzig Erwachsenen aufgegriffen. Unter dem Vorwurf, sie seien Plünderer, wurden nur die beiden unschuldigen Jungen vor ein Standgericht gestellt und in der Nähe des Bunkers am Veltmannplatz unter öffentlicher Beteiligung erschossen.

2002 wurde eine Gedenktafel zur Erinnerung an das Schicksal der beiden Jugendlichen am Bunker in der Saarstraße angebracht. Nachdem 2004 auf Antrag von Angehörigen der beiden Jugendlichen die Staatsanwaltschaft Aachen das Standgerichtsurteil aufgehoben hatte, rehabilitierte 2006 das Bundesverfassungsgericht die beiden unschuldig erschossenen Jugendlichen.

Bereits 2005 war die alte Gedenktafel wegen möglicher falscher Interpretation des Textes abgenommen worden. Eine neue Gedenktafel mit klarstellendem Text wurde 2006 wieder an der ursprünglichen Stelle angebracht.

Ergänzende Literatur:
Quadflieg, Peter M.: Gerhard Graf von Schwerin (1899 - 1980). Wehrmachtgeneral, Kanzlerberater, Lobbyist, Paderborn 2016.

Baumann, Guido; Bönnemann, Otto; Meven, Walter: Die Tragödie von Aachen. Die Hinrichtung von zwei Kindern, Erlangen 2003.