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...nach Auschwitz verzogen

"...nach Auschwitz verzogen" - Der Völkermord an den Sinti und Roma
 Wanderausstellung 2015

In Deutschland sind Sinti und Roma seit mehr als 600 Jahren beheimatet. 1407 wurden sie in Hildesheim erstmals urkundlich erwähnt. Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung kennzeichnen fast von Anfang an ihren Lebensweg. Schon auf dem Augsburger Reichstag wurden die „Zigeuner“, wie man sie bezeichnete, für „vogelfrei“ erklärt. Das hatte zur Folge, dass sie Übergriffen und Verfolgung schutzlos ausgeliefert waren.
Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung sind seitdem für die Geschichte der Sinti und Roma kennzeichnend. Phasen der Verfolgung wechseln mit kurzen Phasen der Duldung ab.
1899 begann in Bayern eine systematische Überwachung von Sinti und Roma, die bald auf ganz Deutschland ausgedehnt wurde. 1926 wurde eine "Zigeunerpolizeistelle" eingerichtet. Bei der  Registrierung wurden allen Betroffenen Fingerabdrücke abgenommen. Auf diese Register konnten ab 1933 die nationalsozialistischen Behörden zurückgreifen.
1935 übertrugen die NS-Behörden die Regelungen der rassistischen „Nürnberger Gesetze“ auch auf die etwa 30.000 in Deutschland lebenden Sinti und Roma. Sie wurden damit, wie die jüdischen Bürgerinnen und Bürger, als „undeutsch“ zu Menschen zweiter Klasse erklärt.
Ab 1936 übernahm die "Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens", eine Abteilung des Reichskriminalpolizeiamts, die zentrale Registrierung der Sinti und Roma in Deutschland. Auf diese Unterlagen konnten die Behörden bei den dann später folgenden Deportationen von Sinti und Roma in die Vernichtungslager zurückgreifen.
Ab 1939 wurden allen Sinti und Roma ihre deutschen Pässe abgenommen. Stattdessen erhielten sie "Rasseausweise", in die ein "Z" gestempelt war. Nach dem deutschen Überfall auf Polen, dem Beginn des Zweiten Weltkrieges, entstehen erste Pläne zur Deportation von Sinti und Roma.
Heinrich Himmler, der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, ordnete im sogenannten Auschwitz-Erlass vom 16. Dezember 1942 die Deportation der in Deutschland lebenden Sinti und Roma an. In den Ausführungsbestimmungen, die das Reichskriminalpolizeiamts am 29. Januar 1943 herausgab, hieß es:
„Auf Befehl des Reichsführers SS vom 16.12.42 – Tgb. Nr. I 2652/42 Ad./RF/V. – sind Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nicht deutschblütige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft nach bestimmten Richtlinien auszuwählen und in einer Aktion von wenigen Wochen in ein Konzentrationslager einzuweisen. Dieser Personenkreis wird im nachstehenden kurz als 'zigeunerische Personen' bezeichnet. Die Einweisung erfolgt ohne Rücksicht auf den Mischlingsgrad familienweise in das Konzentrationslager (Zigeunerlager) Auschwitz.“
Am 26. Februar 1943 traf der erste Transport von Sinti und Roma im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau ein.
Auch wenn sich die Gesamtzahl der Opfer nur schwer genau angeben lässt, so wird der Massenmord an den Sinti und Roma während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft übereinstimmend als Völkermord gekennzeichnet.

Unsere Ausstellung "...nach Auschwitz verzogen" dokumentiert die Verfolgung von Sinti und Roma in der NS-Zeit anhand von Beispielen aus Aachen und Stolberg.
Sie kann bei den Wegen gegen das Vergessen ausgeliehen werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sie steht Ihnen aber auch hier als PDF zur Verfügung.

Die Ausstellung wurde 2015 im Rahmen des Projektes "Me son rom - Ich bin ein Mensch: Sinti und Roma in Geschichte und Gegenwart“ vom Förderverein Wege gegen das Vergessen mit finanzieller Unterstützung durch die Landeszentrale für politische Bildung NRW realisiert.

 

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